|
 |
Startseite Pressespiegel
|
 |
 |
Einwendung gegen die Müll-Verbrennung aus Sicht vo |
Müllverbrennung - Spitzennotiz, Heft 3/1993 in: Öko- Test- Magazin 8/ (1993), S. 9
Ca. 70 (!) neue Müllverbrennungsanlagen werden in den nächsten 15 Jahren in ganz Deutschland gebaut werden - so lauten Schätzungen der Länder. Das ist die Folge, der vom Bundesrat am 12.2.1993 verabschiedeten Technischen Anleitung (TA) Siedlungsabfall", die Müllverbrennung als einzige Behandlungsmethode für alle Sorten von Müll in Zukunft festschreibt. Diese verwaltungsmässige Festlegung wurde getroffen, ohne ausreichend geprüfte wissenschaftliche Erkenntnisse und gegen den Widerstand von 17.000 Ärzten aus ganz Deutschland. Letztere - zusammengeschlossen im "Aktionsbündnis der Ärzteinitiativen gegen die Müllverbrennung" haben mehrfach und bereits frühzeitig auf die bestehenden Gefahren hingewiesen und eindringlich vor dieser Technologie gewarnt. Ebenso wie bei der Kernkraft ist die Gefährlichkeit nicht abschätzbar. Zusammensetzungen und Wirkung vieler bei der Müllverbrennung entstehender chemischer Verbindungen sind unbekannt; für andere wurden Grenzwerte erlassen, die allerdings eine fragliche Sicherheit darstellen. So können diese Grenzwerte auch in modernsten Anlagen, wie z.B. Weissenhorn, im Dauerbetrieb gar nicht zuverlässig eingehalten werden: Dort traten sogar Grenzwertüberschreitungen um das 50- fache auf. Als Ärzte haben wir die Pflicht, vor solchen Gesundheitsgefahren zu warnen. Dr. Margarete Huschens, Trierer Arbeitskreis Umwelt und Medizin (TRAUM), 54 311 Trierweiler
|
Wattenscheider ApothekerInnen und Ärzte gegen Müll |
91 Bochumer Ärzte und Apotheker Wattenscheider Ärtinnen und Ärzte gegen Müllverbrennung:
Das Wort Müll-Verbrennung geht um. Jeder Bürger produziert Müll, niemand kann ihn wegzaubern, auch nicht die Müllverbrennung. Im Gegenteil, die Müllverbrennung ist aus Sicht der Gesundheitsvorsorge ein sehr belastendes Verfahren und deshalb aus folgenden Gründen abzulehnen: Bei der Müllverbrennung entstehen eine Vielzahl neuer Stoffe, nur einige davon sind bisher bekannt - darunter auch Giftstoffe
Der Müll wird zu Gasen verbrannt, die tonnenweise durch die Luft über das Land verteilt werden. Weder Boden und Wasser, noch Pflanzen und Tiere bleiben verschont. Der Mensch braucht Luft und Wasser, er ernährt sich von Pflanzen und Tieren. Damit ist er das Endglied der Nahrungskette und gehört schliesslich zu den höchst belasteten Lebewesen.
Durch die Müllverbrennung wird unsere Atemluft als Deponie für Abgase noch mehr missbraucht.
Der Mensch atmet pro Tag etwa 20.000 Liter Luft. Unsere Luft ist bereits heute durch die Abgase aus Verkehr, Industrie und Hausbrand übermässig mit Schadstoffen belastet. Wir akzeptieren keine weitere Luftverschmutzung, wir brauchen eine reinere Luft.
Die Anreicherung von Kohlendioxid in der Atmosphäre ist Hauptursache des Treibhauseffektes, desse Folgen wir bereits zu spüren beginnen. Aus einer Tonne Müll entstehen etwa 1,2 Tonnen Kohlendioxid.
Bei der Müllverbrennung entstehen die Ultragifte Dioxine und Furane. Das ist bei der Zusammensetzung unseres Mülls unvermeidbar.
Bereits heute werden Atemwegserkrankungen, Allergien und die Minderung der körpereigenen Abwehrkräfte auf Luftschadstoff- Belastungen zurückgeführt. Die Wissenschaft ist bemüht, derartige Zusammenhänge aufzuklären, insbesondere die Möglichkeit krebserregender und erbutverändernder Wirkung der bei der Müllverbrennung entstehenden Stoffe.
Gifte aus der Müllverbrennung bleiben jahrelang in unserer Umwelt. Wir produzieren heute die Gifte, die unsere Kinder auch noch morgen belasten werden.
Die Müllverbrennung kommt ohne Deponien nicht aus. Die Schlacken müssen gelagert werden, die giftigen Filterstäube erfordern eine Sondermüll- Deponie.
Technische Richtlinien, z.B. die TA-Luft, werden daran orientiert, was Technik zu leisten vermag. Sie garantieren aber nicht die gesundheitliche Unbedenklichkeit von technischen Anlagen, die nach diesen Richtlinien geprüft wurden.
Darüber müssen wir sprechen: Müll vermeiden, sammeln, sortieren, wiederverwerten, kompostieren, deponieren.
Wir Ärzte sehen unsere Aufgabe auch im vorbeugenden Gesundheitsschutz, ökonomische oder politische Argumente dürfen uns nicht davon abbringen. Deshalb sind wir gegen die Müllverbrennung. (Text übernommen von dem Ausschuss "Umwelt und Gesundheit im Ärztlichen Kreisverband Augsburg" - September 1989)
|
Memorandum zum geplanten Ausbau der Müllverbrennun |
1993
Gemeinsame Erklärung von: Priv. Doz. Dr. med. C. Ahlsen-Hinrichs, Toxikologe; W. Baumann, Rechtsanwalt; Dr. med. habil. Max Daunderer, Humantoxikologe; Dr. med. A. Hellmann, Lungenfacharzt; Dr. jur. Hofmann, Rechtsanwalt; Dr. rer. nat. H. Kruse, Toxikologe; Dr. rer. nat. Tino Merz, Chemiker; Dr. med. K. Müller, Allergologe; Dr. phil. nat. Reiner Neidhard, Chemiker; Dr. jur. B. Scholz; Dr. med. F. Scholz, Kinderarzt; Prof. Dr. O. Wassermann, Toxikologe; Prof. Dr. Dr. A. Weiss, Chemiker.
Vom Umweltbundesamt (UBA) erwartet die Öffentlichkeit fachlich fundierte kritische und von Einflüssen aus Politik und Industrie unabhängige Aussagen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Schrift wenden sich gegen die vom UBA gestützte Politik des Neubaus von von 40 Müllverbrennungsanlagen (MVA). Angesichts der Situation, dass Bundesumweltminister Klaus Töpfer in vielen Teilen der Abfallwirtschaft den Weg stofflicher Verwertung und der Vermeidung einschlägt und es parallel dazu in der Öffentlichkeit eine - wie auch wir meinen - berechtigte Angst vor neuen MVA gibt, ist die Erklärung des UBA zum "Stellenwert der Hausmüll- Verbrennung" nicht nur ökologisch sondern auch humantoxikologisch fahrlässig. Sie unterstützt nicht nur den Neubau von 40 MVA, sie nimmt auch besorgten Anwohnern, Ärzten, Toxikologen, Eltern und anderen Gegnern die Möglichkeit, sich mit Hilfe des Rechtes zu wehren. Dabei sind die fachlichen Argumente, die die Position des UBA zum "Stellenwert der Hausmüll- Verbrennung" tragen, aus folgenden Gründen nicht haltbar:
|
Das "toxische Wirkpotential" |
Das UBA stellt als grundlegende These die Behauptung voran, dass die Müllverbrennung "das Wirkpotential der organischen Schadstoffe über mehrere Grössenordnungen toxischer Wirkungen verringert". Die Zusammensetzung der Schadstoffmischungen in MVA- Emissionen ist grösstenteils unbekannt und keineswegs konstant. Unbekannt ist daher auch ihre Gesamtwirkung auf Mensch und Biosphäre. Eine "Verringerung toxischer Wirkungen um mehrere Grössenordnungen" glaubt das UBA der "Vernichtung organischer Masse im Feuer" zuschreiben zu können. Es ist aber nicht die organische Masse an sich, von der toxische Wirkungen ausgehen, sondern ihr Gehalt an Giftstoffen. Durch die chemischen Prozesse der Müllverbrennung und die Sekundärreaktionen entstehen jedoch neue (und unbekannte) toxische Potentiale.
Das mit MVA verbundene Dioxin- Problem wird vom UBA unzulässig vereinfacht bzw. sogar falsch dargestellt. "Dioxin" besteht nicht nur aus den wenigen Chlordibenzo -p-Dioxinen und -furanen (PCCD/F), die gelegentlich analysiert und mit - höchst fragwürdigen - Faktoren einer "toxischen Äquivalenz" verrechnet werden. "Dioxin" muss im weiteren Sinne als eine sehr grosse Gruppe chemisch ähnlicher, vielfältig substituierter Ringstrukturen aufgefasst werden mit zehntausenden (10.000en) an Einzelkongeneren, deren "Toxizität" völlig unbekannt ist. In einer solchen Situation das Risiko von MVA- Emissionen anhand von 10-20 PCDD/F, deren Toxizität für den Menschen weitgehend unbekannt ist, "bewerten" zu wollen, ist wissenschaftlich unseriös. Ausserdem stellen die "Dioxine" nur eine aus der Gesamtmasse von Schadstoffen in MVA- Emissionen herausgegriffene Gruppe dar.
Selbst im Falle von "Dioxin" wird das "toxische Potential" durch die Müllverbrennung mehr als verzehnfacht. Erst eine gesicherte - und analytisch zuverlässige und kontinuierlich kontrollierbare Reduktion auf allen Emissionspfaden (Abgas, Flugasche, Schlacke, Abwasser) um mehr als 90 % bedeutet gleichstand. Zur Realisierung der nur durch Behauptung vorgetäuschten "Schadstoffsenke Müllverbrennung" bedarf es einer Reduktion um mehr als 99 % auf allen Emissionspfaden: Dazu müssen die Dioxin- Werte in den MVA-Abgasen von heute (durchschnittlich 10 ng/m3) unter den Grenzwert der 17. BImSchV von 0,1 ng/m3 gesenkt werden und zwar für ein erheblich erweitertes Analysespektrum von "Dioxinen" über den gesamten Betriebszeitraum, für alle MVA und unter garantiertem Ausschluss von Betriebsstörungen. Keine der neuen MVA erfüllt diese Bedingungen. Bisher gibt es kein kontinuierlich arbeitendes zuverlässiges Überwachungsverfahren. Ein solches muss erst entwickelt werden und für die Öffentlichkeit transparent sein. Es müssen die organischen Giftstoffe in Flug- und Kesselaschen vernichtet und die Schwermetalle extrahiert werden. Auch die Schlacken müssen gründlich entgiftet werden (z.B. durch Verglasen ohne Emissionen), denn auch ihr Dioxin- Gehalt ist höher als der des Mülls. In welcher Anlage in der Bundesrepublik Deutschland ist dies geplant oder realisiert, wo ist man in dieser Hinsicht weiter als beim Entwickeln von Wünschen und Absichten?
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass bisher nur ein sehr geringer Teil der toxischen Substanzen von MVA- Emissionen bekannt und bewertbar ist. Eine Bewertung von Synergismen ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft ohnehin nicht möglich.
|
Dioxin kein "Restrisiko" |
Um die Möglichkeiten der juristischen Gegenwehr der Bürgerinitiativen weitgehend einzuengen, musste die Müllverbrennung aus dem Bereich der Vorsorge oder gar der Gesundheitsgefährdung in den juristisch irrelevanten Bereich des "Restrisikos" gedrückt werden. Dafür stellte das UBA die These auf, die Müllverbrennung gehöre nicht zu den Haupt- Dioxinquellen. Dies wurde schon deshalb "notwendig", da selbst der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen schon 1987 unmissverständlich erklärt hatte, dass im Falle von Dioxin die Grenzwerte der Zumutbarkeit überschritten sind, sodass auch kleinste Zusatzbelastungen durch neue Anlagen kritisch zu betrachten sind. Die Schrift "Stellenwert der Hausmüll- Verbrennung" rechnet im Vergleich die Gesamtjahr- Emissionen an Dioxinen aus MVA, Altmetallschmelzen und Hausbrand mit dem Ergebnis vor, dass durch Hausbrand zwanzigmal soviel Dioxin in die Luft abgegeben wird wie durch die (angeblich) geregelte Müllverbrennung. Für diese Zahlen existieren keine wissenschaftlichen Quellen, weil es für den Hausbrand keine Abgasmessungen gibt. Es wirkt mehr als befremdend, wenn hierfür vom UBA als Quelle Herr Prof. Hagenmaier, Tübingen, genannt wird, der - wie der Fachwelt bekannt ist - diese Zahl nie genannt hat. Erst jetzt soll eine "Hausbrand- Studie" durchgeführt werden!
|
Sicherheit und Vorsorge - Gefahr und Recht |
Was sich wie eine zynische Akrobatik mit Zehnerpotenzen hochtoxischer Substanzen darstellt, wird vor Gericht für Kläger zur bitteren Wirklichkeit, und die - politisch gewünschte - Verbrennungs- Strategie des UBA zementiert diese Situation:
Das Bundesgesundheitsamt (BGA) wurde durch die erdrückende Dokumentation der Gefährlichkeit der Dioxine während der Dioxin- Tagung in Karlsruhe (Januar 1990), s.u.) geszwungen, den niedrigeren "Dioxin- Vorsorgewert 1 Pikogramm pro kg Körpergewicht und Tag (1 pg/kg KG d)" zu empfehlen. Ein Richtwert im Sinne der Vorsorge - statt im strengeren Sinne der Gefahrenabwehr - ist nur dann gerechtfertigt, wenn oberhalb dieses Wertes keinerlei Verdacht auf eine Gesundheitsgefahr besteht, also bei Überschreitung dieses Wertes noch ein genügend grosser Abstand zur Gefahr für die menschliche Gesundheit existiert. Genau das ist nicht mehr garantiert.
In der täglichen Realität wird der "Vorsorgewert 1 pg/kg KG d" ständig überschritten.
Irrtümlich gehen Gerichte bei der Rechtsprechung von der Existenz eines ausreichend grossen "vorsorglichen" Sicherheitsbereiches aus. Dieser Irrtum bedeutet für die Betroffenen, dass ihre berechtigte Angst vor einer schleichenden Vergiftungsgefahr durch MVA wegen der Fehleinschätzung des BGA als Bundesbehörde nicht justitiabel ist. Denn Vorsorgewerte sind nach derzeitigem juristischen Auffassungen nicht "drittschützend", h.h. die Betroffenen als - neben Verursacher und Verwaltung - dritte Beteiligte sind nicht klageberechtigt, obwohl sie in Wirklichkeit die allein geschädigten sind.
Diese Einstufung begründet das BGA mit der Behauptung, "es gäbe keine Hinweise auf gesundheitliche Schäden in einem Bereich von 1-10 pg TE/kg KG d". Wir, die Unterzeichner, kennen eine Fülle solcher Hinweise und werden in unserer Einschätzung der extrem hohen Toxizität von Dioxinen durch die Erkenntnisse der letzten internationalen Dioxin-Tagung in Chapel Hill bzw. Raleigh, N.C.; USA (21.-27. 9. 1991) voll bestätigt.
|
Beurteilung der Dioxin-Belastung |
Bis vor kurzem gaben BGA und UBA noch eine "duldbare tägliche Aufnahmemenge von 1-10 pg Dioxin TE/kg KG vor. Zugrundegelegt wurde für die Ableitung dieses Wertes ein "no toxic effect level" (OTEL) von 1 ng Dioxin TE/kg KG und Tag bei der Ratte und einem Sicherheitsfaktor von 1.000 bzw. 100. Wir wissen allerdings, dass der NOTEL bei der Ratte in einem niedrigeren Bereich liegt. Bei dem Wert von 1 ng TE/kg KG und Tag handelt es sich allenfalls um einen "lowest observed effect level" (LOAEL). Neuere Befunde weisen darauf hin, dass Dioxine noch in sehr viel niedrigeren Konzentrationen unterhalb von 1 ng TE/kg KG und Tag immunotoxische Effekte haben können. Solche Effekte spielen mit Sicherheit auch beim Menschen eine entscheidende Rolle. Darüberhinaus reichert der Mensch Dioxin in weit höherem Masse an als alle Versuchstiere, so dass die Körperbelastung des Menschen bei gleicher Aufnahme mindestens 100-fach höhere Werte erreicht. Die als "vorläufig duldbar" angesehene tägliche Aufnahmemenge von 1 ng TE/kg KG und Tag, die in der Bevölkerung bereits überschritten ist, reicht somit schon in die im Tierexperiment toxisch wirksamen Dioxin- Konzentrationen hinein.
Auf der Dioxin-Tagung in Karlsruhe (Januar 1990) wurden die toxischen Effekte von Dioxinen beim Menschen erörtert. Es wurde deutlich, dass krebserregende, immun- und neurotoxische Wirkungen von Dioxinen bisher weit unterschätzt wurden. Vor diesem Hintergrund räumte das BGA ein, dass bei einer Überschreitung einer täglichen Dioxin- Aufnahme von 10 pg TE/kg KG und Tag Sofortmassnahmen notwendig seien und im Bereich von 1-10 pg TE/kg KG d kein Sicherheitsabstand zur Gesundheitsgefährdung mehr bestehe. Das BGA bezeichnete den Wert von 1 pg TE/kg KG d als "Richtwert im Sinne von Vorsorge" und warnt zugleich, dass dieser Wert automatisch zu einer inakzeptabel hohen Belastung der Muttermilch führt. Das BGA kommt zu dem Schluss, dass die tägliche Aufnahme deutlich unter den heutigen Durchschnitt von 1 pg Dioxin- Toxizitäts- Äquivalenten pro kg KG d gesenkt werden muss. Dennoch setzt das BGA keinen neuen tieferen Richtwert fest, da es laut BGA "keine Hinweise auf Gesundheitsschäden im Bereich zwischen 1 und 10 pg/kg KG d gäbe". Diese Aussage ist nicht nur falsch (s.o.), sie missachtet auch die Verpflichtung zur Vorsorge und lässt den oben erwähnten Versuch des BGA, die Dioxin- Belastung der Bevölkerung angeblich kritisch zu beurteilen, als Scheindiskussion erkennen, da sie für den Schutz der Bevölkerung keine Rechtsgrundlage bietet. Gerichte werden aufgefordert zu untersuchen, ob hier nicht der Tatbestand fortgesetzter Täuschung der Öffentlichkeit erfüllt ist, da auffällt, dass Vertreter des BGA, im Wiederholungsfalle z.B. Dr. Beck auch beim Dioxin- Kongress in Raleigh 1991, bei jeder Gelegenheit das Risiko der Dioxine verharmlosen.
Wir fordern, dass sich das BGA und UBA der Risikoabschätzung der amerikanischen Umweltbehörde EPA anschliesst, die als unzumutbare tägliche Aufnahme 0,008 pg Dioxin TE/kg KG d (bei einem akzeptablen Risiko" von 1 zusätzlichen Krebstoten auf 1 Million Menschen) berechnet hat. Mit einer solchen Entscheidung würden sich diese verantwortlichen Bundesämter offen dazu bekennen, dass die gegenwärtige Dioxin- Belastung der Erwachsenen um das 100 bis 300-fache und die der gestillten Säuglinge um etwa das 10.000- fache zu hoch ist. Die gegenwärtige Dioxin- Diskussion ist darauf angelegt, die Öffentlichkeit zu täuschen: Die Bevölkerung soll überzeugt werden, dass die bereits bestehende Dioxin- Belastung keine akuten Gesundheitsschäden verursacht. Damit wird einerseits von der Gefahr der Langzeiteffekte, z.B. im Sinne eines erhöhten Krebsrisikos und der Schädigung des Immunsystems, abgelenkt. Durch die Festschreibung von wissenschaflich unhaltbaren "Schwellenwerten", die weit über der derzeitigen Belastung liegen sollen, werden diese bestehenden Risiken geleugnet.
Die Erkenntnisse internationaler epidemiologischer Studien zur Humankanzerogenität von Dioxinen werden offensichtlich ignoriert. Zu diesem Zweck fälschen vorgeblich unabhängige Wissenschaftler sogar die Daten in ihren Veröffentlichungen, und solche Fälle werden dann weltweit als "Beweis der Unschädlichkeit der Dioxine" selektiv zitiert, auch von deutschen Toxikologen. Vor dem Hintergrund, dass aus dem Bereich der Dioxin- Produzenten zunehmend Fälle von Täuschungen von Veröffentlichungen, Bestechung, Manipulation von Informationen etc. bekannt werden, müssen der investigative Journalismus und die Justiz aufgefordert werden, die in diesem Wirtschaftsbereich - zu dem neben MVA- Erbauern die gesamte Chemische Industrie (u.a. Chlorchemie), Papierindustrie (Chlorbleiche) etc. zu zählen sind - für "verkaufsfördernde Massnahmen" getätigte Geldgeschäfte zu durchleuchten, die Verantwortlichen drakonisch zu bestrafen und namentlich zu veröffentlichen.
Die Krebsinzidenz bei der Bevölkerung von Industrieländern zeigt eine ständig steigende Tendenz. Von keinem Wissenschaftler kann gegenwärtig das Ausmass der ursächlichen Beteiligung der Dioxin- Belastung an dieser gefährlichen Entwicklung abgeschätzt werden.
Es wird zunehmend deutlicher, dass auch niedrige Dioxin- Konzentrationen bei chronischer Exposition ein charakteristisches Muster der Veränderung bzw. Schädigung von Organfunktionen (Immun-, Nerven- und Hormonsystem, Leber- Stoffwechsel, Krebs bei zahlreichen Organen, Fettstoffwechsel etc.) verursachen. Es gibt eine auffallende Übereinstimmung zwischen den Ergebnissen epidemiologischer Studien und ärztlicher Beobachtungen in der Praxis. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ignorieren diese Erkenntnisse hartnäckig, um dadurch die längst überfällige Änderung des "Richtwertes im Sinne der Vorsorge" in den juristisch wirksamen "Richtwert zur Gefahrenabwehr" ablehnen zu können.
|
Gesundheitsrisiko im Umfeld einer MVA |
Unter der Voraussetzung einer Verdünnung von 1 : 100.000 und der Einhaltung einer Emission von 0,1 ng Dioxin TE/m3 kalkuliert das UBA eine Zusatzbelastung der Bevölkerung durch Dioxine aus MVA- Emissionen von etwa 3 % der heutigen Durchschnittsbelastung, d.h. 0,03 pg Dioxin TE/kg KG und Tag. Die Berechnungsgrundlagen des UBA sind aber wissenschaftlich unhaltbar: Besonderheiten der Region und des Klimas führen lokal zu wesentlich höheren Schadstoff- Belastungen, wie Bodenwerte aus dem Umfeld von MVA belegen. Die nach TA-Luft errechneten Verdünnungen unterschätzen die MVA- bedingte Immission. In Wirklichkeit muss von einer 20 - 100- fach höheren Belastung durch MVA- Emissionen ausgegangen werden.
Obwohl das Umweltbundesamt die oben dargelegten Fakten kennt und weiss, dass der alte noch gültige Vorsorgewert nicht verantwortbar ist, versucht diese Institution mit ihrer Propagandaschrift "Stellenwert der Hausmüll- Verbrennung" die Errichtung von 40 neuen MVA zu rechtfertigen.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern, dass der Wert von 1 pg Dioxin TE/kg KG d künftig im Sinne der Gefahrenabwehr nur als vorläufiger Richtwert betrachtet und alles getan werden muss, um die tägliche Dioxin- Belastung der Bevölkerung baldmöglichst unter 0,1 pg Dioxin TE/kg KG d zu senken und den von der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA vorgegebenen Wert von 0,008 pg Dioxin TE/kg KG d zu erreichen. Die schleichende systematische Verharmlosung der Dioxin- Gefahr, z.B. durch speziell geförderte "Studien", Anhebung von Grenzwerten - wie jüngst für den Boden -, lancierte Presseberichte etc. sind sofort zu unterlassen. Da MVA ein nicht kalkulierbares Risiko darstellen, dürfen keine weiteren derartigen Anlagen gebaut werden.
Unterstützt vom AK-Gesundheit des BBU e.V., Prinz-Albert-Str. 73, 53 113 Bonn Dipl.-Ing. Bernd Wagner
|
EBS-Kraftwerk Trostberg |
Greenpeace_Muellverbrennung macht krank |
 |
Impressum |
 |
 |
 |
|