Autor: BERNHARD RAIDT | 24.12.2009
Vattenfall erläutert Klage Schelklingen. Im Streit um das geplante EBS-Kraftwerk in Schelklingen hat die Firma Vattenfall jetzt ihre Klagebegründung beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Die Auseinandersetzung um das geplante EBS-Kraftwerk in Schelklingen geht im kommenden Jahr in eine neue Runde. Die Firma Vattenfall hat jetzt beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ihre im Herbst eingereichte Klage begründet. Das bestätigte Martin Brandt, Richter am VGH. Die Firma selbst wollte dazu gestern keine Stellung nehmen. Informierten Quellen zufolge sieht Vattenfall in erster Linie die Beschlüsse des Schelklinger Gemeinderats als ungültig und rechtswidrig an. Die Räte hatten die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet des Zementwerks beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen. Auf dieser Grundlage verweigerten sie das Einvernehmen zum Kraftwerks-Baugesuch. Zuvor hatten sich bei einem Bürgerentscheid 83,6 Prozent der Schelklinger Wähler gegen das geplante EBS-Kraftwerk ausgesprochen. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Armin Wirsing vertritt die Stadt in der juristischen Auseinandersetzung. Vattenfall hat das Land verklagt, die Stadt Schelklingen ist zu dem Verfahren beigeladen. Wirsing bestätigte gestern, zurzeit sehr intensiv an der Erwiderung auf die Klagebegründung Vattenfalls zu arbeiten. Der Verwaltungsgerichtshof hat dem Land und der Stadt eine Frist bis Ende Januar gesetzt, um auf die Klagebegründung zu antworten. Der Verwaltungsrechtsexperte Wirsing äußerte sich gestern nur sehr allgemein zum Prozess in Mannheim. Bei solchen Dingen sei nicht alles "frei jeglichen rechtlichen Risikos". Gleichzeitig habe er der Stadt nicht ohne Grund dazu geraten, den derzeitigen Weg einzuschlagen, sagte Wirsing. Einen Termin für die Verhandlung wollte gestern VGH-Richter Brandt nicht nennen. Der Verhandlungstermin hänge sehr stark von der Arbeitsbelastung des 10. Senats ab. Rechtsanwalt Wirsing rechnet damit, dass es möglicherweise erst im Herbst zur mündlichen Verhandlung kommt. Die Stadt Schelklingen hat 150 000 Euro für mögliche Gerichtskosten in ihrem Haushalts-Vorentwurf eingeplant.
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