Aus gegebenem Anlass geben die Fraktionen der CDU und Pro Schelklingen eine gemeinsam abgestimmte Pressemiteilung bekannt. Es ist beiden Fraktionen ein dringendes Anliegen darauf hinweisen zu dürfen, dass der Gemeinderat, entgegen den Darstellungen des Bürgermeisters Knapp, selbstverständlich sehr wohl als Hauptorgan der Stadt Schelklingen aktiv seinem kommunalpolitischen Auftrag nachkommt.
Hier geht es zu den Artikeln inder Schwäbischen Zeitung vom 27. Januar [290 KB]
, nebst Kommentar Schwäbischen Zeitung, vom 28. Januar [40 KB]
und Ehinger Tagblatt vom 29. Januar [676 KB]
Kommentar im Ehinger Tagblatt "Wie lange noch?" [297 KB]
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Bürgermeister Knapp hat, trotzdem er keinen Auftrag vom Gemeinderat hierzu erhalten hat, den Druck eines Informationsflyers für die Bürgerenergiegenossenschaft in Auftrag gegeben. Die Druckkosten wurden aus dem Säckel des Schelklinger Haushaltes finanziert. Seit wann drucken Stadtverwaltungen Prospektmaterial für wirtschaftliche Privatunternehmen? Nachdem die Sache aufgeflogen und vor der Rechtsaufsicht gelandet ist, versucht der Bürgermeister diese unrechtmäßige Finanzierung durch zweckgebundene "Spenden" von zwei Gemeinderatsmitgliedern zu legitimieren. Einer dieser Gemeinderatsmitglieder ist zufällig auch Gründungsmitglied besagter Bürgerenergiegenossenschaft. Spenden dürfen Gemeinden laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg aber nur für gemeinnützige Zwecke annehmen - also auf gar keinen Fall für Privatunternehmungen.
Artikel vom 9.12. in der Schwäbischen Zeitung [68 KB]
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Es soll hier nicht der Eindruck entstehen, dass die Fraktion Pro Schelklingen der BürgerEnergiegenossenschaft negativ gegenüber eingestellt ist. Im Gegenteil: Das Engagement der Initiatoren ist bewundernswert und man kann nur viel Erfolg bei der Umsetzung der Ziele wünschen. Dennoch ist diese Genossenschaft in erster Linie ein Wirtschaftsbetrieb, mit dem Ziel, über die Nutzung von Solarenergie ensprechende Strommengen in das Netz einzuspeisen, um möglichst eine, wenn auch vielleicht geringe Kapitalverzinsung zu erreichen. Das ist völlig legitim. Die Idee einer „Bürger“Energiegesellschaft impliziert aber auch, dass möglichst viele Buerger sich an einer solchen Genossenschaft beteiligen können. Deshalb sieht die Mustersatzung des Dachverbandes der Baden-Wuerttembergischen Bügerenergiegenossenschaften e.V. auch eine Mindesteinlage von nur 100 Euro vor. Auch die weitaus große Mehrheit der Baden-Württembergischen BürgerEnergiegenossenschaften halten sich an diese Vorgabe. Dass in Schelklingen bei der Gründung der Genossenschaft nun festgelegt wurde, dass mindestens 10 Anteile, also 1000 Euro gezeichnet werden müssen, widerpricht unseres Erachtens dem Grundgedanken einer Buürgerenergiegenossenschaft. Einigen Bevölkerungsgruppen, auch und gerade jüngere Leute und beispielsweise Auszubildende, Alleinerziehende, Familien mit gerigem Einkommen, manche Rentner etc. werden diese Hürde nicht schaffen. Da stellt sich die Frage, ob die Stadt Schelklingen mit der Vermietung der städtischen Dachflächen zu einem unter dem üblichen Marktpreis liegenden Mietpreis pro qm und Jahr den richtigen Weg beschreitet: Es sollten doch gerade den Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit einer Investition in Solarflächen ermöglicht werden, welche nicht schon selbst über ein Eigenheim und somit Dachflächen verfügen.
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