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Startseite EBS-Kraftwerk Aktuelles Das Jahr 2009
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Keine Ausnahmegenehmigung erteilt |
Mit deutlicher Mehrheit von 19 zu 7 Stimmen hat der Gemeinderat am 29.7.09 dem Antrag Soll zu dem beim Regierungspräsidium Tübingen gestellten Antrag von Vattenfall Europe New Energy vom 26.5.09 auf Erteilung einer Ausnahme nach § 14 Abs.2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen erteilt werden? abgelehnt. Dies bedeutet, dass die Veränderungssperre des im Januar 2009 vom Gemeinderat verabschiedeten Bebauungsplans weiterhin bestehen bleibt.
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Begründung RP Tübingen |
Die Begründung vom Regierungspräsidium Tübingen zum abgelehnten Antrag von Vattenfall - hier klicken [94 KB]
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RP Tübingen: EBS-Kraftwerk wird nicht genehmigt |
Pressemitteilung vom 11.08.2009 Regierungspräsidium Tübingen: EBS-Kraftwerk Schelklingen kann nicht genehmigt werden
Bauplanungsrecht steht der Genehmigung entgegen
Das Regierungspräsidium Tübingen hat heute (11.08.2009) den Antrag der Vattenfall Europe New Energy GmbH, Hamburg, vom 19.09.2008 auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb eines Ersatzbrennstoff-Heizkraftwerks (EBS-HKW) auf dem Betriebsgelände des Zementwerks Schelklingen der HeidelbergCement AG abgelehnt.
Das Regierungspräsidium hat seine Entscheidung damit begründet, dass dem Vorhaben mit der von der Gemeinde beschlossenen Veränderungssperre ein Nach § 14 Abs. 1 BauGB kann eine Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschließen, wenn ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst worden ist. Dies ist hier geschehen. Die Veränderungssperre ist auch vom Regierungspräsidium zu beachten.
Von der Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt. Eine solche Ausnahme hat Vattenfall Europe New Energy GmbH mit Schreiben vom 26.05.2009 bei der Genehmigungsbehörde beantragt. Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat aber mit Beschluss vom 29.07.2009 das für die Zulassung der Ausnahme erforderliche Einvernehmen verweigert. Über das fehlende Einvernehmen kann sich das Regierungspräsidium als zuständige Behörde nicht hinwegsetzen.
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums wird am Freitag, 14.08.2009, in den örtlichen Tageszeitungen und in den Amtsblättern bekannt gemacht. Die gesamte Entscheidung einschließlich Begründung liegt im Regierungspräsidium Tübingen, in der Stadt Schelklingen, der Gemeinde Allmendingen, der Stadt Blaubeuren und der Stadt Erbach mit der Ortschaftsverwaltung Ringingen ab kommenden Montag, 17.08.2009, für 14 Tage zur Einsicht aus.
Gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums kann Vattenfall Europe New Energy GmbH innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim klagen.
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Wichtiger Teilsieg gegen Vattenfall |
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Landratsamt Alb-Donau-Kreis bescheidet |
... Die Stadt Schelklingen hat das Einvernehmen zum Bauvorhaben versagt, weil das Baugrundstück nach Auffassung der Stadt im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegt, das Bauvorhaben nicht privilegiert ist und weil es öffentliche Belange beeinträchtigt. Öffentliche Belange werden nach Meinung der Stadt insbesondere beeinträchtigt, weil das Vorhaben die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt, weil es zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes führt und weil es die Wasserwirtschaft gefährdet. Das Einvernehmen hat die Stadt schließlich auch deshalb versagt, weil das Vorhaben hinsichtlich der Art der Nutzung als auch seines Umfangs so erhebliche bodenrechtliche Spannungen auslöst, dass es nicht ausgereicht hätte, im Rahmen der Vorgaben des § 35 Abs. 3 BauGB eine Entscheidung über die Zulässigkeit des beabsichtigten Vorhabens treffen zu können. Deshalb hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans „Zementwerk Schelklingen“ beschlossen, um für diesen Bereich ausgehend vom geltenden Flächennutzungsplan eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. ... Anhaltspunkte, dass die Satzung über die Veränderungssperre offensichtlich rechts-unwirksam wäre, sind nicht ersichtlich. ... Das Landratsamt sieht in diesen Entscheidungen des Gemeinderats der Stadt Schelklingen keine Gesetzesverletzung. Auch aus diesem Grund scheiden Maßnahmen der Rechtsaufsicht aus. (sic)
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Keine Ausnahmegenehmigung erteilt |
Mit deutlicher Mehrheit von 19 zu 7 Stimmen hat der Gemeinderat dem Antrag Soll zu dem beim Regierungspräsidium Tübingen gestellten Antrag von Vattenfall Europe New Energy vom 26.5.09 auf Erteilung einer Ausnahme nach § 14 Abs.2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen erteilt werden? abgelehnt. Dies bedeutet, dass die Veränderungssperre des im Januar vom Gemeinderat verabschiedeten Bebauungsplans weiterhin bestehen bleibt.
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Vattenfall versucht Veränderungssperre auszuhebeln |
Vor einigen Wochen teilte das Regierungspräsidium mit, dass die Firma Vattenfall bei der Stadt Schelklingen einen Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre stellen will, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wäre. Mit dem Ergebnis der Gemeideratswahl konfrontiert, sieht Vattenfall nun keine Chancen, dass die Stadt Schelklingen dem Antrag zustimmt. Wie in der Schwäbischen Zeitung vom 11. Juli 2009 zu lesen war, hat Vattenfall deshalb beim Regierungspräsidium Tübingen wie auch beim Landratsamt Alb-Donau Kreis entsprechende Anträge gestellt, das Einvernehmen der Stadt zu ersetzen bzw. die Veränderungssperre für unwirksam zu erklären. Das Ergebnis der Prüfung der Anträge durch das Landratsamt wie auch des Regierungspräsidiums steht noch aus, dürfte aber wohl kaum im Sinne von Vattenfall beschieden werden. Der Projektleiter von Vattenfall, Herr Grundmann, kündigt deshalb schon vorsorglich weitere juristische Schritte an. Die Fraktion Pro Schelklingen wird ab dem 29.7.2009 ihre Arbeit im Gemeinderat und den entsprechenden Ausschüssen aufnehmen und sicherstellen, dass der Bürgerentscheid weiterhin entschieden umgesetzt wird.
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Vattenfall versucht Veränderungssperre auszuhebeln |
Vor einigen Wochen teilte das Regierungspräsidium mit, dass die Firma Vattenfall bei der Stadt Schelklingen einen Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre stellen will, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wäre. Mit dem Ergebnis der Gemeideratswahl konfrontiert, sieht Vattenfall nun keine Chancen, dass die Stadt Schelklingen dem Antrag zustimmt. Wie in der Schwäbischen Zeitung vom 11. Juli 2009 zu lesen war, hat Vattenfall deshalb beim Regierungspräsidium Tübingen wie auch beim Landratsamt Alb-Donau Kreis entsprechende Anträge gestellt, das Einvernehmen der Stadt zu ersetzen bzw. die Veränderungssperre für unwirksam zu erklären. Das Ergebnis der Prüfung der Anträge durch das Landratsamt wie auch des Regierungspräsidiums steht noch aus, dürfte aber wohl kaum im Sinne von Vattenfall beschieden werden. Der Projektleiter von Vattenfall, Herr Grundmann, kündigt deshalb schon vorsorglich weitere juristische Schritte an. Die Fraktion Pro Schelklingen wird ab dem 29.7.2009 ihre Arbeit im Gemeinderat und den entsprechenden Ausschüssen aufnehmen und sicherstellen, dass der Bürgerentscheid weiterhin entschieden umgesetzt wird.
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